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Der Bundesrat hat im Rahmen der Bekämpfung des Coronavirus auch für Genossenschafter vorgesorgt: Gemäss der Verordnung 2 des Bundesrates gilt neu, dass für Genossenschaften schriftliche Abstimmungen für General- und Delegiertenversammlungen möglich sind. Voraussetzung ist, dass die Versammlung vier Tage vorher per Brief oder Mail angekündigt wird und der Beschluss für ihre schriftliche Durchführung vor dem 19. April 2020 fiel. Das gilt auch für Versammlungen, die nach diesem Datum stattfinden.



 




 

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