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Nationalrat Lars Guggisberg hat im Juni 2021 das Postulat 21.3783 "Zeitgemässes und zukunftsfähiges Genossenschaftsrecht" eingereicht, mit der Bitte an den Bundesrat, eine Totalrevision des Genossenschaftsrechts zu prüfen und entsprechend Bericht zu erstatten.

Zu diesem Postulat hat der Bundesrat am 18. August 2021 Stellung genommen und ausgeführt, dass ein unmittelbarer Revisionsbedarf momentan nicht ausgewiesen und entsprechend von den diversen anderen eingereichten Vorstössen Abstand zu nehmen sei. Bevor Änderungen im Genossenschaftsrecht an die Hand genommen werden, drängt sich nach Ansicht des Bundesrates eine Überprüfung des Revisionsbedarfs auf. Daher ist der Bundesrat bereit zu überprüfen, welche genossenschaftsrechtlichen Aspekte überhaupt einer Reform bedürfen und wie eine solche den unterschiedlichen Interessen und Bedürfnissen Rechnung tragen kann. Entsprechend beantragt der Bundesrat die Annahme des Postulates.


 



 

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