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«Das geltende Genossenschaftsrecht hat sich grundsätzlich bewährt und entspricht nach wie vor den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedürfnissen.» Dies ist gemäss Medienmitteilung das Fazit des Bundesrates in seinem Bericht zum Revisionsbedarf im Genossenschaftsrecht, den er an seiner Sitzung am Freitag, 8. Dezember 2023, gutgeheissen hat. Der Bundesrat sieht keine materielle Notwendigkeit für eine Totalrevision des Genossenschaftsrechts. Er will vielmehr «den bewährten Weg» der punktuellen Änderungen aufgrund von neuen Sachlagen, Bedürfnissen und Vorstellungen beschreiten.

Die Idée Coopérative begrüsst, dass die Auslegeordnung des Bundesrates zum Postulat Lars Guggisberg 21.3783 nun vorliegt. Sie wird die Prüfpunkte des Berichtes und die Schlussfolgerungen ihrer Auslegeordnung abgleichen, die sie im Partizipationsprozess zum Genossenschaftsrecht 2022/2023 erarbeitet hat.

Unisono ist sicher das generelle Fazit: Eine Revision wird von der Idée Coopérative nicht aktiv initiiert; eine Totalrevision lehnt unser Verband dezidiert ab.
 

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