
Mit dem geplanten Transparenzregister (TPJG) führt die Schweiz neue Pflichten zur Identifikation wirtschaftlich berechtigter Personen bei Unternehmen ein.
Wichtig: Diese Pflichten gelten für alle Genossenschaften, unabhängig von Grösse, Zweck oder Gemeinnützigkeit.
Das TJPG wurde vom Parlament verabschiedet und tritt voraussichtlich im Oktober 2026 in Kraft. Mit dem Register schafft die Schweiz ein Instrument zur Stärkung der Transparenz juristischer Personen, namentlich zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.
Bereits heute sind Genossenschaften gemäss Art. 837 OR verpflichtet, ein Verzeichnis der Genossenschafter mit Namen/Firma und Adresse zu führen und dieses jederzeit zugänglich zu halten. Mit dem Transparenzregister wird die Offenlegungspflicht verschärft: Wer das Register vorsätzlich nicht korrekt führt, macht sich strafbar.
Da bei Genossenschaften in der Regel keine einzelnen Personen über Kapital- oder Stimmrechtsmehrheiten von 25% verfügen, kann meist keine wirtschaftlich berechtigte Person bestimmt werden. In diesen Fällen ist das oberste Mitglied des leitenden Organs (z. B. die Präsidentin oder der Präsident der Verwaltung) als wirtschaftlich berechtigte Person zu melden.
Als wirtschaftlich berechtigte Personen gelten natürliche Personen, die eine Genossenschaft letztlich kontrollieren. Aufgrund des Kopfstimmprinzips und der Mindestanzahl von sieben Mitgliedern betrifft dies Genossenschaften in der Praxis nur bei komplexeren Strukturen und bei Beteiligung juristischer Personen (z.B. Dachgenossenschaften). Dies kann dann der Fall sein, wenn eine Person direkt oder indirekt über eine beteiligte juristische Person einen massgeblichen Einfluss ausübt oder die Genossenschaft auf andere Weise tatsächlich kontrolliert.
Das Transparenzregister selbst ist nicht öffentlich zugänglich. Einsicht erhalten ausschliesslich zuständige Behörden sowie beispielsweise Finanzintermediäre (Banken). Die Meldepflicht gilt zudem laufend und Änderungen müssen innert Frist (voraussichtlich ein Monat nach Kenntnisnahme) gemeldet werden.
Die Meldung an das Transparenzregister wird über die Plattform EasyGov.swiss erfolgen.
Das SECO empfiehlt, dass sich Unternehmen ab sofort registrieren, um die Meldungen ab Herbst 2026 zu vereinfachen.
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